Die Teilnahme am Flohmarkt ist kostenpflichtig. Je laufenden Meter Verkaufsfläche wird ein Standgeld in Höhe von 5 Euro erhoben. Das Standgeld wird während des Flohmarktes gegen Quittung in bar kassiert.
Mit dem Aufbau der Stände darf am 11. September erst um 20 Uhr begonnen werden. Vorheriges Abkleben, Abkreiden oder sonstiges Reservieren ist nicht erlaubt. Es wird darum gebeten, dies unbedingt einzuhalten, da unter anderem die Geschäftslokale zum Teil bis 20 Uhr geöffnet sind. Aber auch aus Gründen der Fairness gegenüber allen anderen Beschickern, die sich an die Regeln halten, darf erst um 20 Uhr mit dem Aufbau begonnen werden.
Das Flohmarktgelände darf auch erst um 20 Uhr befahren werden. Danach gilt: Ausladen und Fahrzeug wegbringen.
Eine Einfahrt auf das Flohmarktgelände vom Neumarkt in die Große Straße ist nicht möglich, und eine Ausfahrt über die Georgstraße ist nicht erlaubt.
Aufgrund der Großbaustelle der Firma L+T stehen im Bereich Große Straße möglicherweise einige Standplätze nicht zur Verfügung.
Es dürfen nur gebrauchte Waren angeboten werden. Das Anbieten von Neuware ist nicht zulässig. Lediglich selbstgefertigtes Kunsthandwerk oder Schmuck von geringem Wert darf verkauft werden.
Ebenfalls nicht gestattet ist der Verkauf von Lebensmitteln oder größeren Gegenständen, die nicht alleine transportiert werden können.
Auf dem Theatervorplatz sind die Einsatzzentrale und eine Sanitätsstation eingerichtet. In diesem Bereich stehen Mitarbeiter der Stadtverwaltung am 11. September ab 16 Uhr bis zum Ende des Flohmarktes für Fragen oder Beratung zur Verfügung.
Da mit einem regen Besucherstrom zu dieser Veranstaltung zu rechnen ist, bittet die Stadtverwaltung darum, nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Für den Individualverkehr sind alle Osnabrücker Parkhäuser und öffentlichen Parkplätze geöffnet.
Verbotswidrig geparkte Fahrzeuge, die abgeschleppt werden müssen, werden auf den Betriebshöfen der Abschleppunternehmen abgestellt.
Nach Beendigung des Flohmarktes gegen 16 Uhr wird das gesamte Gelände gereinigt. Flohmarktbeschicker sind verpflichtet, ihre Standplätze sauber zu hinterlassen. Der Abbau der Stände sollte zügig erfolgen, damit die Reinigung unverzüglich vorgenommen werden kann. Unter Umständen können dann auch erst wieder private Tiefgaragen und Einstellplätze angefahren werden.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass wegen des Flohmarktes Grundstücke und Grundstückszufahrten im Flohmarktgelände nur eingeschränkt erreichbar sind.






