Das Rathaus in Osnabrück.

Aufgebot und Trauzeugen nicht mehr nötig

Hochzeitspaar vor dem Standesamt
 

Bevor Sie getraut werden können, müssen Sie Ihre Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt anmelden. Die Anmeldung ist im Juli 1998 an Stelle des Aufgebots getreten und bis zu sechs Monate vor dem von Ihnen gewählten Termin möglich. Die öffentliche Bekanntmachung als Aushang gibt es ebenfalls nicht mehr. Auch kann ohne Trauzeugen geheiratet werden. Wer mag, darf natürlich trotzdem welche bestimmen.

Damit Sie Ihre Trauung frühzeitig planen können, haben Sie die Möglichkeit Ihren Wunschtermin bis zu einem Jahr im voraus reservieren zu lassen. Verbindlich wird der Termin allerdings erst mit der Anmeldung zur Eheschließung, die frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen kann.

Weitere Informationen:
 

Standesamt

Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr (ohne Termine)
Dienstag 8.30 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache)

Bis auf Weiteres sind freitags die Bereiche "Anmeldung von Eheschließungen", "Besondere Personenstandsangelegenheiten" und die Urkundenstelle des Standesamtes geschlossen.

Barrierefreiheit:

Behindertengerechtes Parken: ja, vor dem Haus und in der Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja

Busverbindung:

11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz

Parken:

Stadthausgarage
Geänderte Öffnungszeiten

 


Ansprechpersonen:

Frau S. Helmkamp
Zimmer 217
Telefon: 0541 323-2176
Fax: 0541 323-152176


helmkamposnabrueck.de

 


Frau A. Knostmann
Zimmer 218
Telefon: 0541 323-4109
Fax: 0541 323-154109
knostmannosnabrueck.de

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