Das Rathaus in Osnabrück.


Elektronische Signatur

ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

Da der Bauantrag nach § 71 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung grundsätzlich schriftlich zu stellen ist, sind digitale Dokumente gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.

Unter der oben genannten Internetseite „Allgemeine Hinweise zur elektronischen Signatur“ finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik weitere Informationen.

TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Für die qualifizierte elektronische Signatur benötigen Sie:

  • Eine Signaturkarte mit qualifiziertem Zertifikat
  • Einen Signatur-Kartenleser und
  • Signatursoftware

Beachten Sie bitte unbedingt folgende Einstellungen bei der Installation der Signatursoftware:

1. Es muss eine implizite Signatur erzeugt werden, also Daten und Signatur in einer Datei gespeichert.
2. Die Daten sollten nur signiert und nicht verschlüsselt werden!

Dokumente müssen grundsätzlich einzeln persönlich signiert werden. In der Regel kann dies über die mitgelieferte Signatursoftware abgebildet werden. Bei Bedarf wird allerdings auch eine erweiterte Signaturkomponente angeboten (BATCH), mit der mehrere Dokumente bei einmaliger PIN-Eingabe gleichzeitig signiert werden können. Bitte achten Sie auch darauf, die Dokumente nicht zu verschlüsseln, damit technische Probleme beim Öffnen der signierten Dateien vermieden werden können. Auch sollte mit der Signatur nur eine einzige Datei erzeugt werden (manche Signatursoftware bietet die Option an, dass beim Signaturvorgang die zu signierende Datei und die elektronische Signatur selbst in zwei getrennten Dateien erzeugt werden).

Allgemeine Informationen sowie Angaben zu den erforderlichen Komponenten erhalten Sie unter den unten unter Linktipps aufgeführten weiteren Internetseiten.

Beachten Sie bitte auch, dass signierte (PDF-) Dateien (z.B. Pläne), die mit der Software SPIRIT erzeugt wurden, später möglicherweise im Projektraum mit dem Viewer nicht geöffnet werden können. Unter dem Link "Erstellen von PDF-Dateien mit der Software SPIRIT" finden Sie eine Kurzanleitung, wie mit der Software SPIRIT PDF-Dateien erzeugt werden können, die dann auch später problemlos mit dem Viewer geöffnet werden können.

Als Ansprechpartner zum S-Trust Verfahren steht bei der Sparkasse Osnabrück
Herr Lubczyk
Tel.: 0541 324-3080
E-Mail: christian.lubczyk@spk-osnabrueck.de)
zur Verfügung.

Für Fragen zum Thema elektronische Signatur und den erforderlichen Komponenten stehen Ihnen die ITEBO GmbH mit den unten genannten Ansprechpartnern zur Seite.

Ansprechperson:
 


ITEBO GmbH, Hotline: 0541 9631-333
supportitebo.de

Bernhard Möller, Tel.: 0541 9631-800
bmoelleritebo.de

Gero Illemann, Tel.: 0451 9631-832
illemannitebo.de

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